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Haftungsausschluss / Datenschutz / AGB's

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Haftung für Links

Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.

 

Urheberrechte

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Swiss Alpha Medic oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

Datenschutz

Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben.

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Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Anwendbarkeit und Gültigkeit

Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind ergänzend zum Vertrag / Auftragsbestätigung und regeln grundsätzlich alle dort nicht erwähnten Punkte. Anderslautende Bestimmungen und Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen im Vertrag entsprechend aufgeführt werden. Im privaten Rettungsdienst gilt das Obligationenrecht (OR) als Grundlage, somit handelt es sich, wenn der Rettungsdienst gerufen wird, juristisch gesehen um einen Auftrag. Dieser Auftrag ist eine Vertragsform und kann nach OR Art. 1 Abs. 2 auch stillschweigend zustande kommen.

 

Bei Abweichungen hat der Text im Vertrag Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss

Als Vertragsabschluss gelten grundsätzlich die Unterzeichnung bzw. die Zustimmung der Auftragsbestätigung im Anhang des Angebotes durch den Auftraggeber oder die schriftliche Auftragserteilung. Damit erklärt er sich mit Art, Umfang und Konditionen für diesen Auftrag einverstanden und ist zur vereinbarten, fristgerechten Zahlung bereit. Die bestätigte Dienstleistung gilt somit als formell bestätigt und gegenseitig vereinbart. Eine ganze oder teilweise Annullierung des Auftrages durch den Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer, die daraus entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Einzelne Dienstverlängerungen und/oder Dienstverkürzungen im Verlaufe des Auftrages sind jedoch im Sinne der Auftragserfüllung gegen entsprechendes Entgelt jederzeit möglich.

 

3. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt, insbesondere Kriegsausbruch, Terrorismus, Epidemien, Katastrophen, unvorhergesehen behördliche Restriktionen, Naturereignisse besonderer Intensität, längeren Stromunterbrüchen, etc., kann die Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG ihre Dienstleistungen, sofern diese nicht mehr ausgeführt werden können, ganz oder teilweise einstellen.

 

4. Aufgaben und Leistungsumfang

Die Aufgabenerfüllung erfolgt gemäss Auftragsbestätigung, bzw. der vor dem Einsatz mündlichen Besprechung zwischen der Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG und dem Auftraggeber und/oder dem von ihm beauftragen Person. Basis des Leistungsumfanges bilden die im Vertrag / Angebot vereinbarten Dienstleistungen und die allgemeinen Dienstvorschriften der Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG. Für alle Mietgeräte und Mietfahrzeuge gelten zusätzlich die Mietbedingungen der Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG. Eine Versicherung zum Neuwert ist durch den Mieter zu organisieren.

 

6. Einsicht der Unterlagen

Der Auftraggeber kann uneingeschränkt Einsicht in die für den Auftrag relevanten Unterlagen nehmen. Davon sind Einsatzprotokolle sowie anderweitige Daten die unter die Schweigepflicht fallen ausgenommen.

 

7. Tarife

Die vereinbarten Tarife verstehen sich unter der Voraussetzung gleichbleibender Löhne und Arbeitsverhältnisse. Bei Veränderungen derselben kann die Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG nach vorgängiger Ankündigung, eine entsprechende Anpassung der Taxe vornehmen, ohne den Vertragsablauf abzuwarten.

 

Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, welche erst nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder nur teilweise zurückzutreten und/oder Lieferungen von An- und Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen.

 

Sämtliche mit dem Vorgehen der Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG anfallenden Kosten trägt in diesem Fall der Käufer / Auftraggeber. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich die Rettungsdienst ALPHA MEDIC AG AG vor, gelieferte Waren unverzüglich zurückzufordern (nach OR Art. 214 Abs. 3).

 

Ein Auftrag beginnt nach schriftlicher Bestellung bzw. Akzeptierung einer Offerte durch den Kunden. Zieht ein Auftraggeber seinen Auftrag vor der Vollendung gemäss Auftragsbestätigung zurück, gelten folgende Ansätze:

 

Kurswesen:

30 Tage vor Auftrag:           keine Gebühr, Ausgenommen angefallene Planungskosten

14 Tage vor Auftrag:           50% der Angebotskosten sowie anfällige Lokalitätskosten

7 Tage vor Auftrag:             75% der Angebotskosten sowie anfällige Lokalitätskosten

unter 3 Tagen vor Auftrag: 100 % der Angebotskosten

bei Verschiebungen:          50 % der Angebotskosten, diese können dem neuen Termin nicht angerechnet werden

 

Veranstaltungen:

45 Tage vor Auftrag:           keine Gebühr, Ausgenommen angefallene Planungskosten

30 Tage vor Auftrag:           50% der Angebotskosten

14 Tage vor Auftrag:           75% der Angebotskosten

unter 7 Tagen vor Auftrag: 100 % der Angebotskosten

 

Verlegungsfahrten & Repatriierungen:

9 Tage vor Auftrag:             keine Gebühr, Ausgenommen angefallene Planungskosten sowie Flugtickets, Hotels et

5 Tage vor Auftrag:             40% der Angebotskosten sowie Flugtickets, Hotels etc.

2 Tage vor Auftrag:             100% der Angebotskosten sowie Flugtickets, Hotels etc.

bei Verschiebungen:          können die angefallenen Kosten bis max. 50% angerechnet werden.

 

8. Abrechnungsbedingungen

Die Arbeits- bzw. Dienstzeiten werden in der Regel nach Aufwand abgerechnet. Angebrochene halbe Stunden werden als solche verrechnet. Bei Veranstaltungen werden zu sämtlichen Zeiten vor Ort wird jeweils die Hin- & Rückfahrt des Personals zum aktuell gültigen Stundesatz verrechnet. Rechnungen von Patienten welche an Veranstaltungen behandelt werden und die Rechnung nicht innert 30 Tagen bezahlen, gehen zu den jeweils gültigen Tarifen zu Lasten des Veranstalters. Die Rechnung wird dann durch den Rettungsdienst storniert und dem Veranstalter übergeben. Er kann die Forderungen dann bei seinen Kunden direkt einfordern.

Version 1.0 / 01.01.2016

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